Grundsatzerklärung zur Menschenrechtsstrategie
gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

 

Die OTIS GmbH & Co. OHG (einschließlich der verbundenen Unternehmen in Deutschland, nachfolgend zusammen „OTIS“ genannt) versteht sich als ein Unternehmen, das stets mit allen Beteiligten einen partnerschaftlichen und fairen Umgang pflegt. Gegenüber Kunden, Mitarbeitenden und Geschäftspartnern handelt OTIS gleichermaßen respektvoll. OTIS kommuniziert mit Kunden, Mitarbeitenden und Geschäftspartnern kompetent, fair und auf Augenhöhe. OTIS bemüht sich um eine langfristige Geschäftsbeziehung zu Kunden, Lieferanten, Mitarbeitenden und sonstigen Geschäftspartnern.

Zum Selbstverständnis von OTIS gehört es, faire Löhne zu bezahlen, auf angemessene Arbeitsbedingungen vor Ort hinzuwirken und die Ausbeutung von Kindern zu verhindern. Gleichberechtigung ist für OTIS selbstverständlich und OTIS benachteiligt niemanden wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen oder aufgrund einer Behinderung. OTIS lehnt jede Form von Korruption strikt ab, ebenso Zwangsarbeit und Menschenhandel.

Die OTIS GmbH & Co. OHG ist im Wesentlichen im deutschsprachigen Raum tätig. Dort sind die Menschenrechte gesetzlich verankert. OTIS hält sich an die geltenden Gesetze und erwartet das auch ohne Einschränkungen von Geschäftspartnern und Lieferanten.

OTIS nutzt ein Risikomanagementsystem auch dazu, menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten gemäß LkSG zu erfüllen. Einmal im Jahr sowie anlassbezogen wird eine Risikoanalyse im eigenen Geschäftsbetrieb sowie bei wesentlichen unmittelbaren Zulieferern durchgeführt. Die Risikoanalysen erfolgen unter Risikoabwägungs- und Prioritätsaspekten. Ein Beschwerdeverfahren für externe und interne Hinweisgeber ist eingerichtet. Ein Berichtswesen ist aufgebaut.

Bei Feststellung menschenrechtlicher oder umweltbezogener Risiken sowie bei Verdachtsfällen werden Präventionsmaßnahmen, wie das Einfordern von vertraglichen Zusicherungen, und Abhilfemaßnahmen ergriffen und dokumentiert.